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VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22.TR |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 26 Abs 3; AsylG, § 26 Abs 5; AsylG, § 4 Abs 1; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
Äthiopien: Keine drohende Beschneidung; Zwangsheirat unglaubhaft; Kein Familienflüchtlingsschutz; Rückkehr mit Kernfamilie; Gesichertes Existenzminimum durch Gelegenheitsarbeiten; Rückkehrhilfen oder Reintegrationsleistungen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, Rn. 12).Sie wird bei ihrer Rückkehr nach Äthiopien im Verband der gelebten Kernfamilie (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 21), mithin mit ihrem Lebensgefährten und ihren beiden Töchtern, zur Überzeugung des Gerichtes in der Lage sein, ihr Existenzminimum sicherzustellen.
- BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10
Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich …
Auszug aus VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
Nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 -, juris Rn. 19).Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …
Auszug aus VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
Dabei ist eine qualifizierende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2 1 . April 2022 - 1 C 10.21 -, juris, Rn. 13 f. m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2022 - 13 A 11241/21
Asylrecht - Familienasyl über einen im Bundesgebiet geborenen Stammberechtigten
Auszug aus VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
Dies setzte gemäß § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylG voraus, dass die Familie im Sinne des Artikels 2 Buchstabe j der Richtlinie 2011/95/EU schon in dem Staat bestanden hat, in dem der Asylberechtigte politisch verfolgt wird (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG RP, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 13 A 11241/21 .OVG -, juris Rn. 37 f.). - OVG Sachsen, 12.01.2022 - 6 A 606/19
Asyl; Äthiopien; Genitalverstümmelung bei Frauen; grundsätzliche Bedeutung für …
Auszug aus VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
Es ist so nicht ersichtlich, warum es der Klägerin und ihrer Familie in Äthiopien nicht gelingen sollte, das Existenzminimum der Kernfamilie zumindest durch Aufnahme von Gelegenheitsarbeiten zu erwirtschaften (vgl. so etwa hinsichtlich alleinstehender Frauen ohne familiäre Unterstützung: SächsOVG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 A 606/19.A -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
- VG Cottbus, 25.04.2023 - 5 K 320/21 Vielmehr verneint die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, soweit ersichtlich, einhellig die zur Annahme von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 i.V.m. Art. 3 EMRK hinsichtlich sozio-ökonomischer Bedingungen in Äthiopien erforderliche beachtliche Wahrscheinlichkeit (VG Bayreuth, Urteil vom 13. Dezember 2022 - B 7 K 22.30087 - Juris: ein Kleinstkind, das zusammen mit Eltern zurückkehrt, die ihrerseits keine Familie in Äthiopien haben; VG Giessen, Urteil vom 27. Januar 2023 - 6 K 2160/19.GI.A - Juris: ein Mann ohne Familie in Äthiopien; VG Frankfurt a. Main, Urteil vom 1. Februar 2023 - 5 K 2649/17.F.A. - Juris: Eltern mit zwei Kindern und familiären Hintergrund in Äthiopien; VG Giessen, Urteil vom 1. Februar 2023 - 6 K 2222/19.GI.A - Juris: alleinstehende Frau ohne familiären Rückhalt in Äthiopien unter Verweis auf Nachbarschaftshilfe; VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2023 - AN 9 K 19.30681 - Juris: Mann ohne familiären Hintergrund in Äthiopien; VG Trier, Urteil vom 14. Februar 2023 - 6 K 2236/22.TR - Juris: Frau, die zusammen mit Lebensgefährten und beiden Töchtern zurückkehrt).
- VG Bayreuth, 13.04.2023 - B 7 K 22.31218
Erfolglose Klage gegen ablehnenden Bescheid im asylrechtlichen Folgeverfahren
So hat etwa Österreich weitere Hilfsgelder bereitgestellt und zahlenmäßig erhebliche Mittel werden von der EU sowie von USAID zur Verfügung gestellt (vgl. zum Ganzen: VG Bayreuth, U.v. 13.12.2022 - B 7 K 22.30087 - juris m.w.N.; VG Bayreuth, U.v. 9.2.2023 - B 7 K 22.31001).*Im Übrigen wird bezüglich aktuellen der Lebensbedingungen in Äthiopien auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Bescheid und auf die Ausführungen im Urteil des VG Gießen vom 27.1.2023 - 6 K 21.60/19.GI.A - juris sowie auf die Ausführungen des BayVGH im Beschluss vom 9.1.2023 - 23 ZB 22.31328 - juris und des VG Trier im Urteil vom 14.2.2023 - 6 K 2236/22.TR - juris verwiesen. - VG Bayreuth, 26.07.2023 - B 7 K 23.30511
Äthiopien, Widerlegung der Vermutung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU, keine …
Denn selbst wenn man eine Vorverfolgung zugunsten des Klägers annehmen würde, sprechen infolge der Änderung der politischen Verhältnisse in Äthiopien seit dem Jahr 2018 triftige Gründe gegen die Wiederholung einer solchen Verfolgung, sodass die Vermutung des Art. 4 Abs. 4 der RL 2011/95/EU als widerlegt anzusehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 - juris; BayVGH, U.v. 12.3.2019 - 8 B 18.30252 - juris; BayVGH, B v. 8.3.2021 - 23 ZB 20.32340; BayVGH, B.v. 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385 - juris; VG Bayreuth, U.v. 13.12.2022 - B 7 K 22.30087 - juris; VG Bayreuth, U.v. 9.2.2023 - B 7 K 22.31001; VG Gießen, U.v. 1.2.2023 - 6 K 2222/19.GI.A - juris; VG Trier, U.v. 14.02.2023 - 6 K 2236/22.TR - juris; VG Ansbach, U.v. 9.2.2023 - AN 9 K 19.30681 - juris; VG Frankfurt/Main, U.v. 1.6.2023 - 5 K 5265/17.F.A - juris).